1. Das Schwarzwildgatter dient ausschließlich der Verhaltensanpassung und, -überprüfung von Jagdhunden am wehrhaften Schwarzwild. Dabei stehen Tierschutzaspekte im Vordergrund. (Leitlinien der Kompetenzgruppe für SW-Gatter von 2011)

 

2. Nutzungsvoraussetzungen

2.1. Für die Einarbeitung und Wesensüberprüfung  sind nur Jagdhunde zugelassen.

Die Hunde müssen identifizierbar sein und über eine aktuelle Immunisierung, mindestens gegen Tollwut nachweisen.

Die zum Einsatz kommenden Hunde müssen körperlich der Arbeit gewachsen und ohne

erkennbare gesundheitliche Mängel sein.

2.2.Die Hundeführer müssen über einen gültigen Jagdschein verfügen.

Impfpass und Jagdschein sind bei der Anmeldung vorzulegen.

 

3. Haftung

Der Betreiber des Gatters haftet nicht für Schäden die dem Hundeführer oder dem Hund während der Ausbildung oder Brauchbarkeitsüberprüfung entstehen.

Der Hundeführer haftet für Schäden die er oder sein Hund gegenüber Dritten verursacht.

 

4. Nutzungsentgelt

Für die Nutzung des Gatters ist ein Entgelt zu entrichten.

 

5. Übungsbetrieb

Den Weisungen des Dienst habenden Gattermeisters  ist Folge zuleisten.

Der Gattermeister bestimmt Ablauf und Dauer der Übung.

Es arbeitet jeweils nur ein Hund für maximal 15 Minuten im Gatter und nur maximal 5 Minuten unmittelbar am Schwarzwild.

In der Regel nimmt der Hundeführer auf Geheiß des Gattermeisters seinen Hund selbst

vom Stück ab.

 

6. Prüfungen

Die Durchführung von Brauchbarkeitsüberprüfungen (BP) erfolgt nach den Bestimmungen der Jagd HBV Brandenburgs vom 14.09.2005.

 

Die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Gatterordnung ist vom Hundeführer vor

den Übungen / BP  im Gatterbuch durch Unterschriftsleistung zu bestätigen.

 

Gez. und im Auftrag JGV OHV/UM e.V.

Maik Weingärtner

Stellv. Vorsitzender

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