Jagdgebrauchshundverein OHV-UM

Gatterordnung

  1. Das Schwarzwildgatter dient ausschließlich der Verhaltensanpassung und, -überprüfung von Jagdhunden am wehrhaften Schwarzwild. Dabei stehen Tierschutzaspekte im Vordergrund. (Leitlinien der Kompetenzgruppe für SW-Gatter von 2011)
  2. Nutzungsvoraussetzungen

2.1. Für die Einarbeitung und Wesensüberprüfung sind nur Jagdhunde zugelassen.
Die Hunde müssen identifizierbar sein und über eine aktuelle Immunisierung, mindestens gegen Tollwut nachweisen.
Die zum Einsatz kommenden Hunde müssen körperlich der Arbeit gewachsen und ohne erkennbare gesundheitliche Mängel sein.

2.2.Die Hundeführer müssen über einen gültigen Jagdschein verfügen.
Impfpass und Jagdschein sind bei der Anmeldung vorzulegen.

  1. Haftung
    Der Betreiber des Gatters haftet nicht für Schäden die dem Hundeführer oder dem Hund während der Ausbildung oder Brauchbarkeitsüberprüfung entstehen.
    Der Hundeführer haftet für Schäden die er oder sein Hund gegenüber Dritten verursacht.
  1. Nutzungsentgelt
    Für die Nutzung des Gatters ist ein Entgelt zu entrichten.
  1. Übungsbetrieb
    Den Weisungen des Dienst habenden Gattermeisters ist Folge zuleisten.
    Der Gattermeister bestimmt Ablauf und Dauer der Übung.
    Es arbeitet jeweils nur ein Hund für maximal 15 Minuten im Gatter und nur maximal 5 Minuten unmittelbar am Schwarzwild.
    In der Regel nimmt der Hundeführer auf Geheiß des Gattermeisters seinen Hund selbst vom Stück ab.
  1. Prüfungen
    Die Durchführung von Brauchbarkeitsüberprüfungen (BP) erfolgt nach den Bestimmungen der Jagd HBV Brandenburgs vom 14.09.2005.
    Die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Gatterordnung ist vom Hundeführer vor den Übungen / BP im Gatterbuch durch Unterschriftsleistung zu bestätigen.

Gez. und im Auftrag JGV OHV/UM e.V.

Maik Weingärtner

Vorsitzender