Jagdgebrauchshundverein OHV-UM

Hundeausbildung – Allgemeines

Was wäre die Jagd ohne Hund? Jeder Jäger, der einmal einen Jagdhund geführt hat, wird diese Frage mit dem viel zitierten Spruch „Jagd ohne Hund ist Schund“ beantworten. Jagd bedeutet Freude und Leidenschaft, aber auch Verantwortung, Disziplin und Gewissenhaftigkeit. Die Freundschaft mit einem Hund, der den Jäger durch jagdliches Dick und Dünn begleitet, bereichert die Jagd dabei unschätzbar.

Hunde werden für zahlreiche jagdliche Aufgaben eingesetzt – vor und nach dem Schuss. Wir Jäger sind in vielerlei Hinsicht von den großartigen Leistungen unserer vierläufigen Freunde abhängig, da unsere eigenen Sinnesorgane im Laufe der Stammesgeschichte eher verkümmert sind.

Wenn es um das Auffinden und Aufstöbern von Wild, das Apportieren oder die Nachsuche geht, sind sie uns durch ihre Nase, ihre Schnelligkeit und ihren Mut weit überlegen.

Die vielfältigen Arbeitsgebiete der Jagdhunde erfordern ein umfangreiches Ausbildungs- und Prüfungswesen. Der Hundeeinsatz soll dem Jäger nicht nur Freude und Erfolg bescheren. Er ist auch ein Gebot des Tierschutzes. Es ist eminent wichtig, dass nur geeignete Hunde zur Jagd eingesetzt werden – schließlich soll der Hund dazu beitragen, Schmerzen und Leiden des bejagten Wildes zu minimieren und sie nicht durch unangemessenes Verhalten erhöhen. Ein wildernder Hund, der Tiere bis zur Erschöpfung hetzt und verletzt und im schlimmsten Fall mit der Beute wegläuft, ist in dieser Hinsicht ebenso unbrauchbar wie ein unkonzentriert arbeitender Nachsuchenhund. Auch sollte bei der Ausbildung des Hundes darauf hin gearbeitet werden, dass er sich durch Fehlverhalten – beispielsweise bei der Jagd auf Schwarzwild, im Bau oder auf der Nachsuche – nicht mehr als notwendig selbst gefährdet. Unsere Jagdhunde sind schließlich auch „Familienmitglieder“, die wir natürlich lange behalten wollen.

Nicht jeder Hund ist für alle Einsatzgebiete geeignet. Eine wasserscheuer Jagdhund wird zum Beispiel mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Ente apportieren. Ein kurzläufiger Jagdgeselle ist hingegen körperlich nicht für die Hetze im Rahmen einer Nachsuche auf Rotwild geeignet. Vorstehhunde können nicht für die Bauarbeit eingesetzt werden. Zudem hat nicht jeder Jäger und Hundeführer die Möglichkeit oder das Interesse, alle Jagdarten auszuüben und dem Hund damit in allen Gebieten die erforderliche Ausbildung (und Routine nach der Ausbildung!) zu ermöglichen.

Daher wird die Jagdhundeausbildung in Teilfächer gegliedert.

Voraussetzung für die jagdliche Führung eines Hundes ist – bis auf wenige Ausnahmen – das Bestehen einer „Brauchbarkeitsprüfung“. Wichtig für jede jagdliche Nutzung eines Hundes sind Schussfestigkeit sowie ein Mindestmaß an Gehorsam. Diese Bedingungen werden im Fach „Allgemeiner Gehorsam“ geprüft. Neben diesem allgemeinen Pflichtteil muss ein Hund jedoch noch die Prüfung in mindestens einer jagdlichen Disziplin (Stöbern, Wasserarbeit, Schweißarbeit u.a.) erfolgreich absolvieren, damit er für dieses Einsatzgebiet den Brauchbarkeitsnachweis in Form einer grünen Karte („Green Card“) erhält.

Bestimmte Spezialisten benötigen für die jagdliche Führung keine Brauchbarkeitsprüfung, sondern absolvieren andere Prüfungen. Hierzu gehören zum Beispiel Schweißhunde, welche nach Bestehen einer erschwerten Schweißprüfung und dem Nachweis der Schussfestigkeit zur Nachsuche auf Schalenwild eingesetzt werden dürfen.